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Vor dem Johanniter-Hof- und Appellationsgericht zu Freiburg werden Sebastian Trudt und Philipp Schelt zu Wendlingen verurteilt, dem Kloster Oberried zu Freiburg die von ihnen bestimmten 17 Mutt Roggen Gült zu zahlen und für die versessenen Gülten 10 Gulden zu erlegen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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