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Der Rodacker im Berggrund im Umfang von drei Scheffel Korn gegen einen jährlichen Erbzins nach Niederaula von zwölf Metzen, jeweils halb Korn und ...
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Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Romrod, Nr. 6
A I u, von Romrod sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe R >> Rob-Ror >> Romrod, von >> 1600-1699
1666 Februar 09
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Rodacker im Berggrund im Umfang von drei Scheffel Korn gegen einen jährlichen Erbzins nach Niederaula von zwölf Metzen, jeweils halb Korn und Hafer, an Michaelis. Der Großvater der 1666 Belehnten hatte den Rodacker von Johann Sandlosen dem Jüngeren zu Holzheim gekauft. Die Belehnung erfolgt ohne das Recht der Hute.
Belehnte/r: Wolf Friedrich von Romrod und Lukas Wilhelm von Romrod der Jüngere, Söhne des verstorbenen Rudolf Hermann von Romrod