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Die kurfürstliche Regierung in Fulda bekundet im Namen Wilhelms
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1801-1840
1819 Januar 11
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papiersiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geschehen zu Fulda den 11ten Januar des jahres eintausend achthundert neunzehn
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die kurfürstliche Regierung in Fulda bekundet im Namen Wilhelms I., Kurfürst und Landgraf von Hessen, Großherzog von Fulda, dass sie an den bei einer Versteigerung höchstbietenden Juden Moses Stern aus Langenschwarz das insgesamt 18 Ruten und 141 Schuhe große herrschaftliche Schafhaus in Langenschwarz mit zwei Nebengebäuden und einem Holzplatz in Erbpacht verliehen hat. Zu diesem Besitz gehört auch ein 112 Ruten und 18 Schuhe großer Baumgarten. Gebäude und Grundstück sind zu den folgenden Bedingungen verliehen worden: 1. Der Kaufpreis beträgt 803 Gulden, die Zahlung ist bereits erfolgt. 2. Die jährlichen Abgaben belaufen sich auf zwei Gulden und acht Kreuzer Erbzins sowie die anteilige einfache Grundsteuer. Sie sind erstmals 1816 an das Rentamt in Burghaun zu zahlen. Moses Stern hat Veränderungen in der Grundsteuerhöhe hinzunehmen. 3. Das zwischen dem Hofplatz des Wirtschaftsgebäudes und dem Platz des Schafhauses durchführende Wegerecht ist zu beachten und darf nicht durch Holzstapel und Misthaufen beeinträchtigt werden. Dem Besitzer oder Pächter des Wirtschaftsgebäudes ist jederzeit uneingeschränkte Zufahrt zur Wirtschaftsscheune zu gewähren. Die unten am Schafhaus hängende neue Stützmauer ist Teil des Besitzes, ebenso die Fläche vom Ende der Mauer bis zum Holzplatz. 4. Moses Stern ist verpflichtet worden, das lebenslange Wohnrecht der alten Amtsdienerin Witwe Möller im Vorbau des Schafhauses zu beachten. Erst nach deren Tod gehen Eigentums- und Nutzungsrechte dieses Gebäudeteils an ihn über. 5. Der Erbpächter hat sich am Unterhalt der Flutgräben im Baumgarten zu beteiligen 6. Der Erbpächter hat einen Vegetationszaun zu den Nachbarn hin zu errichten. 7. Das Gartenstück ist der ortsüblichen Lehnsobservanz unterworfen. Der vorliegende Erbbrief ist in zweifacher Form ausgefertigt worden. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Moses Stern ist aufgefordert worden, mit seiner Unterschrift die genannten Vererbungsbedingungen zu bestätigen. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. Seite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: unterschrift des Moyses / Stern in fidem / Rind / rentmeister
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: vidit Koenig)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Kurfürstliche Regierung Fulda
Moses Stern unterschrieb die vorliegende Urkunde in hebräischer Schrift.
Vgl. Nr. 2423, Nr. 2424, Nr. 2425, Nr. 2426 und Nr. 2427.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.