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Verordnung, dass: 1. Von jeder Verordnung, die ”in das Polizeiwesen einschlagen“ oder ”die Zünfte und Erwerbung der Meisterschaft betreffen“, soll eine Abschrift an jedes Ratsmitglied gegeben werden. 2. Alle Verordnungen des Jahres sollen in ein besonderes Buch eingetragen werden, welches bei jeder Ratssitzung vorgelegt werden soll. 3. Diese Sammlung von Verordnungen soll jederzeit aktuell gehalten werden und auf Bestellung vorgelegt werden können. 4. Der Bürgermeister ist für jede diesbezügliche Versäumnis verantwortlich. 5. Es soll ein Kommissar ernannt werden, der die Verordnungen der letzten 6 Jahre in ein ähnliches Buch aufnimmt. 6. In den nächsten Jahren soll dies fortgeführt werden.(S. 93-94)

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Stadtarchiv Düsseldorf
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