Martin Gangel, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Zeutern beurkunden eine Gültverschreibung des Hans Halder und seiner Ehefrau Brigitte über 60 Gulden gegenüber dem Schulamt des St. German- und Moritz-Stifts zu Speyer.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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