Kommission für die Bereinigung des Amts- und Gemeindeverbands (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 184 b
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Ministerium des Innern >> Kommissionen
1849-1865 (Na 1867, 1910-1913)
Überlieferungsgeschichte
Die 1849 errichtete Kommission hatte die Aufgabe, alle bislang nicht einem Amtskörperschafts- bzw. Gemeindeverband angehörenden - und damit abgabefreien - Grundstücke und Gebäude des Staates, des Königs und des Adels den entsprechenden Ämtern und Gemeinden zuzuteilen. Die Kommission wurde 1865 aufgelöst.
Inhalt und Bewertung
Der Bestand enthält die Akten der Kommission, die von den Nachfolgebehörden, den Kreisregierungen Reutlingen und Ulm, in das Archiv übernommen wurden, das Diarium (1849-1865), das Registraturrepertorium, Übersichten über die Realgemeinderechte und wenige Nachakten der beiden Kreisregierungen. Die an die Kreisregierung Ludwigsburg angegangenen Akten fielen 1944 den Bomben zum Opfer, die an die Kreisregierung Ellwangen abgegebenen s. in E 175 Bü 1950-1965.
Vorbemerkung: Die Kommission für die Bereinigung des Amts- und Gemeindeverbands wurde durch Erlass des Ministeriums des Innern vom 17.09.1849 aufgrund des Gesetzes betr. die Ausdehnung des Amts- und Gemeindeverbands auf sämtliche Teile des Staatsgebiets vom 18.06.1849 (Reg.Bl.207ff.) geschaffen. Sie hatte lt. Art. 21 des Gesetzes die Leitung bei der "Einverleibung der bisher vom Gemeinde- und Amtskörperschafts-Verbande befreiten Realitäten in den Gemeinden und Amtskörperschaften". Durch das Gesetz wurde der Amtskörperschafts- und Gemeindeverband auf alle bisher davon freigestellten Güter des Staates, des Königs (der Hofdomänenkammer) und des Adels ausgedehnt, womit eine seit 30 Jahren erhobene Forderung der Gemeinden in Erfüllung ging. Diese außerhalb des Amts- und Gemeindeverbands stehenden Grundstücke und Gebäude - ungefähr ein Sechstel des Landes - waren nämlich bis dahin vom "Amtsschaden", der der Finanzierung der eigentlichen Aufgaben diente, befreit gewesen (W. Grube: Vogteien, Ämter, Landkreise, Stuttgart 2 1960, S. 77). Die Kommission setzte sich aus Beamten des Ministeriums des Innern und der Justiz zusammen und war mit dem Ministerium des Innern verbunden (vgl. Hof- und Staatshandbuch 1850, S. 114). Am 23.03.1865 wurde die Kommission, die ihre Aufgaben weitgehend erfüllt hatte, durch das Gesetz aufgelöst (Reg. Bl. 17f.), die restlichen in ihrem Aufgabenbereich anfallenden Geschäfte gingen auf die 4 Kreisregierungen über. Die allgemeinen, d.h. nicht auf die einzelnen Kreisregierungen aufteilbaren Akten und Bände wurden dem Ministerium des Innern, die Spezialakten den Kreisregierungen ausgefolgt (vgl. dazu E 179 II Bü 5277 und E 177 I Bü 3252, mit ausführlichen Übergabeverzeichnissen). Der Bestand E 184b, Kommission für die Bereinigung des Amts- und Gemeindeverbands, bestand zunächst aus den 1973 bei Aufräumungsarbeiten im Magazin 108 ohne Signatur aufgefundenen Registraturbüchern (Nr. 1-2). Nachdem bei Verzeichnungsarbeiten an Bestand E 179 II (Kreisregierung Ulm i.J. 1983 und an E 177 I Kreisregierung Reutlingen i.J. 1989, die seinerzeit an diese Behörden abgegebenen Akten zum Vorschein kamen, wurde mit diesen der vorliegende Bestand E 184b ergänzt und das 1973 angefertigte Repertorium durch den Unterzeichneten ersetzt. Die in diesem Repertorium fehlenden Akten der Kreisregierung Ludwigsburg wurden i.J. 1944 in Stuttgart vernichtet, die der Kreisregierung Ellwangen finden sich heute unter der Signatur E 175 I Büschel 1950-1965 verzeichnet. Der Bestand umfasst nun 2 Bände und 35 Aktenbüschel (Nr. 1-37) = 1 lfd. m. Ludwigsburg, 19.07.1989 Gez. Hofer
Die 1849 errichtete Kommission hatte die Aufgabe, alle bislang nicht einem Amtskörperschafts- bzw. Gemeindeverband angehörenden - und damit abgabefreien - Grundstücke und Gebäude des Staates, des Königs und des Adels den entsprechenden Ämtern und Gemeinden zuzuteilen. Die Kommission wurde 1865 aufgelöst.
Inhalt und Bewertung
Der Bestand enthält die Akten der Kommission, die von den Nachfolgebehörden, den Kreisregierungen Reutlingen und Ulm, in das Archiv übernommen wurden, das Diarium (1849-1865), das Registraturrepertorium, Übersichten über die Realgemeinderechte und wenige Nachakten der beiden Kreisregierungen. Die an die Kreisregierung Ludwigsburg angegangenen Akten fielen 1944 den Bomben zum Opfer, die an die Kreisregierung Ellwangen abgegebenen s. in E 175 Bü 1950-1965.
Vorbemerkung: Die Kommission für die Bereinigung des Amts- und Gemeindeverbands wurde durch Erlass des Ministeriums des Innern vom 17.09.1849 aufgrund des Gesetzes betr. die Ausdehnung des Amts- und Gemeindeverbands auf sämtliche Teile des Staatsgebiets vom 18.06.1849 (Reg.Bl.207ff.) geschaffen. Sie hatte lt. Art. 21 des Gesetzes die Leitung bei der "Einverleibung der bisher vom Gemeinde- und Amtskörperschafts-Verbande befreiten Realitäten in den Gemeinden und Amtskörperschaften". Durch das Gesetz wurde der Amtskörperschafts- und Gemeindeverband auf alle bisher davon freigestellten Güter des Staates, des Königs (der Hofdomänenkammer) und des Adels ausgedehnt, womit eine seit 30 Jahren erhobene Forderung der Gemeinden in Erfüllung ging. Diese außerhalb des Amts- und Gemeindeverbands stehenden Grundstücke und Gebäude - ungefähr ein Sechstel des Landes - waren nämlich bis dahin vom "Amtsschaden", der der Finanzierung der eigentlichen Aufgaben diente, befreit gewesen (W. Grube: Vogteien, Ämter, Landkreise, Stuttgart 2 1960, S. 77). Die Kommission setzte sich aus Beamten des Ministeriums des Innern und der Justiz zusammen und war mit dem Ministerium des Innern verbunden (vgl. Hof- und Staatshandbuch 1850, S. 114). Am 23.03.1865 wurde die Kommission, die ihre Aufgaben weitgehend erfüllt hatte, durch das Gesetz aufgelöst (Reg. Bl. 17f.), die restlichen in ihrem Aufgabenbereich anfallenden Geschäfte gingen auf die 4 Kreisregierungen über. Die allgemeinen, d.h. nicht auf die einzelnen Kreisregierungen aufteilbaren Akten und Bände wurden dem Ministerium des Innern, die Spezialakten den Kreisregierungen ausgefolgt (vgl. dazu E 179 II Bü 5277 und E 177 I Bü 3252, mit ausführlichen Übergabeverzeichnissen). Der Bestand E 184b, Kommission für die Bereinigung des Amts- und Gemeindeverbands, bestand zunächst aus den 1973 bei Aufräumungsarbeiten im Magazin 108 ohne Signatur aufgefundenen Registraturbüchern (Nr. 1-2). Nachdem bei Verzeichnungsarbeiten an Bestand E 179 II (Kreisregierung Ulm i.J. 1983 und an E 177 I Kreisregierung Reutlingen i.J. 1989, die seinerzeit an diese Behörden abgegebenen Akten zum Vorschein kamen, wurde mit diesen der vorliegende Bestand E 184b ergänzt und das 1973 angefertigte Repertorium durch den Unterzeichneten ersetzt. Die in diesem Repertorium fehlenden Akten der Kreisregierung Ludwigsburg wurden i.J. 1944 in Stuttgart vernichtet, die der Kreisregierung Ellwangen finden sich heute unter der Signatur E 175 I Büschel 1950-1965 verzeichnet. Der Bestand umfasst nun 2 Bände und 35 Aktenbüschel (Nr. 1-37) = 1 lfd. m. Ludwigsburg, 19.07.1989 Gez. Hofer
2 Bände, 35 Büschel (1,5 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ