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Preußischer Militärdienst des Landgrafen Georg Wilhelm
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D 4 Großherzoglich-Hessisches Hausarchiv: Großherzogliches Haus
Großherzoglich-Hessisches Hausarchiv: Großherzogliches Haus >> 22 Kinder des Landgrafen Ludwig VIII. (außer Ludwig IX.) >> 22.2 Georg Wilhelm (Darmstadt 11.7.1722 - Darmstadt 21.6.1782) >> 22.2.2 Militärdienste
1743, 1747
Enthält u.a.: Empfehlung des Königs Friedrich II. v. Preußen, den preußischen Kriegsdienst nicht zu verlassen
Enthält u.a.: Ernennung zum Obristen der Infanterie durch König Friedrich II.
Enthält u.a.: Entlassung aus dem preußischen Kriegsdienst durch König Friedrich II.
Enthält u.a.: Verzeichnis der Obristen der preußischen Armee, die Landgraf Georg Wilhelm im Rang übersteigen
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Georg Wilhelm (Hessen-Darmstadt, Landgraf, 1722-1782)
Vermerke: Deskriptoren: Friedrich (Preußen, König, II.)
21 Bl.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.