Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass zwischen den Seinen von Kochersteinsfeld und denen von Lampoldshausen um eine Glocke Irrungen bestehen, nachdem erstere meinen, dass die von Lampoldshausen dabei als ein Filial Unterstützung zu leisten hätten. Diese verweigern sich, da die Glocke ohne ihren Rat und Willen gemacht worden sei und sie ihre Kirche bislang ohne fremde Hilfe in Bau gehalten hätten. Nach Klagen an Kurfürst Philipp und Ersuchen um einen Entscheid, hat dieser seinen Kanzler Jakob Kuhorn (Kuwhorn) zu der Sache verordnet, der wie folgt entscheidet: Da die von Kochersteinsfeld die Glocke ohne Rat und Zustimmung der Gegenpartei gemacht und sie auch nicht zu Kirchengeschworenen erwählt haben, sind die von Lampoldshausen nicht zu einer Zahlung verpflichtet. Wenn sie aber einen von Lampoldshausen zum Kirchengeschworenen nehmen und mit dessen Zustimmung und Rat an der Kirche Notwendiges vornehmen, sollen die von Lampoldshausen als Filial gebührlich Hilfe und Steuer geben. Kurfürst Philipp ermahnt die Parteien, dass es sein ernstlicher Befehl sei, dass zukünftig demnach gehandelt werde.