Konrad Klenckh, seßhaft zu Gam(m)ertingen, verkauft im Beisein und mit Zustimmung seines Sohnes Jakob Klinckh [!] und seines Tochtermanns Kaspar Schelhamer um 140 fl. rh. an Mutter und Schwestern des 3. Ordens des hl. Franziskus zu Munderkingen (Mundreuchingen) seinen Anteil von 7 fl. von insgesamt 50 fl. rh. jährlichem ablösbarem Zins, der ihm und andern Erbnehmern seines seligen Schwiegervaters (schwaher) Meister Michel Kircher aus einem von diesem erworbenen Zinsbrief von 1470 März 13 zufließt, durch den Abt Johannes sowie Prior und Konvent des Klosters Zwiefalten (Mitsiegler als Bürgen: die edlen und vesten Heinrich von Wernau und Werner Lutz) um 1000 fl. rh. an den edlen Berchtold vom Stain den genannten Zins aus dem klostereigenen Dorf Zell an der Donau und dem klösterlichen Anteil am Dorf Offingen unter dem Bussen verkauft hatten.
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Konrad Klenckh, seßhaft zu Gam(m)ertingen, verkauft im Beisein und mit Zustimmung seines Sohnes Jakob Klinckh [!] und seines Tochtermanns Kaspar Schelhamer um 140 fl. rh. an Mutter und Schwestern des 3. Ordens des hl. Franziskus zu Munderkingen (Mundreuchingen) seinen Anteil von 7 fl. von insgesamt 50 fl. rh. jährlichem ablösbarem Zins, der ihm und andern Erbnehmern seines seligen Schwiegervaters (schwaher) Meister Michel Kircher aus einem von diesem erworbenen Zinsbrief von 1470 März 13 zufließt, durch den Abt Johannes sowie Prior und Konvent des Klosters Zwiefalten (Mitsiegler als Bürgen: die edlen und vesten Heinrich von Wernau und Werner Lutz) um 1000 fl. rh. an den edlen Berchtold vom Stain den genannten Zins aus dem klostereigenen Dorf Zell an der Donau und dem klösterlichen Anteil am Dorf Offingen unter dem Bussen verkauft hatten.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 556 e U 17
Sign. versch. Zeit (17./18. Jh.): C, 14
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 556 e Sammlung Munderkingen, Klause St. Anna
Sammlung Munderkingen, Klause St. Anna >> Urkunden
1535 April 20 (Dienstag nach Tiburtius)
Doppelblatt
Urkunden
Siegler: der ehrsame weise Bläss Hass, Stadtammann zu Munderkingen
Überlieferungsart: Abschrift
Beglaubigungs- und Notarzeichen: unterschriftl. begl. 1673 August 12 Munderkingen durch Mag. Nicolaus Weckhenmann, päpstl. und kaiserl. öffentl. Notar, B
Überlieferungsart: Abschrift
Beglaubigungs- und Notarzeichen: unterschriftl. begl. 1673 August 12 Munderkingen durch Mag. Nicolaus Weckhenmann, päpstl. und kaiserl. öffentl. Notar, B
Has, Bläsi; Stadtammann
Kircher, Michel
Klenckh, Konrad
Lutz, Werner
Schelhamer, Kaspar
Stain, Berthold vom
Weckhenmann, Nikolaus; Notar
Wernau, Heinrich von
Zwiefalten, Johannes IV. Lager; Abt, um 1567-1577
Offingen : Uttenweiler BC
Zell : Riedlingen BC
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:25 MEZ
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