Sintrum der Bäcker übergibt, mit Zustimmung seiner Ehefrau Else, vor Richter Paul Weise zu Erbe Johann Kulsman und Johann Ortwin als Pflegern und Vormündern von St. Barbel 1 Pfd. Heller Zins (ablösbar mit 20 Pfd. Heller), fällig auf Martini oder binnen Monatsfrist, und verlegt zu Unterpfand das Backhaus in dem Cappelhofe (zu 3 Pfd. Heller Vorzins). Zeugen: [Bechtolff Philipps,] Bechtolff Dunger, Henne von Aich und Henchin von Alzey. "Datum a.d. millesimo quadringentesimo sexagesimo primo, feria quinta proxima post Dyonisii."
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Sintrum der Bäcker übergibt, mit Zustimmung seiner Ehefrau Else, vor Richter Paul Weise zu Erbe Johann Kulsman und Johann Ortwin als Pflegern und Vormündern von St. Barbel 1 Pfd. Heller Zins (ablösbar mit 20 Pfd. Heller), fällig auf Martini oder binnen Monatsfrist, und verlegt zu Unterpfand das Backhaus in dem Cappelhofe (zu 3 Pfd. Heller Vorzins). Zeugen: [Bechtolff Philipps,] Bechtolff Dunger, Henne von Aich und Henchin von Alzey. "Datum a.d. millesimo quadringentesimo sexagesimo primo, feria quinta proxima post Dyonisii."
U / 1461 Oktober 15
R
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden (ohne Fotos)
15.10.1461
St. Barbara-Spital Mainz
Ausfertigung. Perg., eingerissen. S.-Umschrift beschädigt. Auch enthalten in der Eidbesagung U / 1466 März 8. Rückvermerk auf Umbug: 10 Schilling 3 Heller.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:30 MESZ