Papst Bonifaz VIII. erteilt den Brüdern und Schwestern vom dritten Orden des heiligen Franziskus ("ordo de penitentia sancti Ffrancisci") das Recht, das Sakrament des heiligen Abendmahls sooft nötig von den Franziskanerminoriten empfangen zu dürfen. Lediglich an Ostern sollen sie das Abendmahl in den für sie zuständigen Pfarrkirchen empfangen. Der Papst erklärt Exkommunikationen, Amtsenthebungen und Interdikte, die wegen der Ausübung dieses Privilegs über sie verhängt werden, für nichtig.