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Klage des Bürgermeisters Gerhard Vorheiden in Osnabrück neben St. Georg ./. Notar Christian Brockman in Münster. Die Parteien sind Erben des Gildemeisters Albrecht Brockman in Osnabrück, des Großvaters des Beklagten. Den Nachlass des Albrecht Brockman hat Erdtwin Dickman in Osnabrück in Besitz genommen. Erbe des Dickman ist der Kläger. Als solcher ist der Kläger in einem Vorprozess von dem Beklagten in Anspruch genommen und rechtskräftig zur Rechnungslegung über die Verwaltung des Nachlasses und zur Herausgabe der Bücher verurteilt worden. Der Kläger will dieses Urteil beseitigen und erhebt die Nichtigkeitsklage.

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Stadtarchiv Münster
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