Das Domstift Speyer tritt zur Beendigung langer Mißhelligkeiten dem Markgrafen August Georg Simpert von Baden-Baden und allen dessen baden-badischen oder baden-durlachischen Nachfolgern um 5000 fl. die Murgzollgerechtigkeit aus vorbeigeflötzten Holzwaren zu Ottenau samt den Rückständen an Nutzungen seit 1751 ab. Eintreibung früherer Rückstände gegen die Schifferschaft zu Gernsbach und Zollfreiheit für eigenen vorbeizuflötzenden Holzbedarf behält sich das Domstift vor