Bürgermeister und Rat der Stadt Blomberg beurkunden, daß Hermann Renckhausen sein Wohnhaus, das an der Kuhstraße zwischen den Häusern von Johann Bernd Gerth und Johann Bernd Höcker liegt, für 63 Taler an den Blomberger Bürger Gerhard Dorgelau verkauft. Er behält dort aber auf Lebenszeit das Recht auf freie Mitwohnung in der hinteren Kammer. Von der Kaufsumme werden 3 5 Taler sofort entrichtet, der Rest in Raten bis 1726. Der Käufer übernimmt bei vorzeitigem Tod des Hermann Renckhausen die Begräbniskosten. Papiersiegel der Stadt Blomberg und Unterschrift des Syndikus J[ohann] A[rnold] von Rintelen

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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