Graf Ulrich von Württemberg gibt dem Dietrich von Weiler (Wyler) für seine geleisteten Dienste einen bisher von ihm zu Lehen rührenden Hof zu Steinsfeld, eine Kelter, ein Sechstel am Zehnten daselbst, ein Viertel am Gericht, ferner jährliche Gülten (2 lb und 2 sh h Geld, fünf Gänse, fünf Fastnachtshühner und sieben Sommerhühner) zu eigen; Sr.: d.A.; Perg., 1 S. (Rest).