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Streit um die Nutzung eines in unmittelbarer Nachbarschaft des kurköln. Lehens und Hauses Dreven (Stadt Krefeld, Uerdingen- Hohenbudberg) gelegenen Landstücks, das der Appellant an den Appellaten verkauft hat. Der Appellat begann mit der Errichtung eines Hauses, obwohl er noch nicht mit dem Landstück belehnt worden war. Der Appellant störte das Bauvorhaben und die Nutzung des verkauften Landes durch den Appellaten auch während des Prozesses wiederholt und gewaltsam. Das RKG spricht mit Urteil vom 20. Aug. 1557 den Appellaten von der Ladung frei, da der Appellant keine Vorakten eingereicht habe, entscheidet am 23. Jan. 1559 in der Prozeßkostenfrage und remittiert mit Urteil vom 27. Juni 1561 die Sache an die Vorinstanz. Das weitere Prozeßverfahren behandelt die zahlreichen Attentate und Schadenersatzansprüche sowie Vollstreckungsgesuche. Das RKG beschließt am 16. Okt. 1574, eine Kommission (Bürgermeister und Rat der Stadt Neuss) zur Exekution und Liquidation zu ernennen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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