Das fürstliche Unterdirektorium verwahrt sich gegen die vom Stadtmagistrat auf die in der Burgstraße gelegenen Gebäude ausgedehnte Feuervisitation, da diese Straße in der Burgfreiheit des Oberen Schlosses gelegen sei, in der die Stadt siegen keine Justiz- und Polizeiverfügungen zu treffen habe, da die darin gelegenen Gebäude und deren Bewohner unter der unmittelbaren Aufsicht und Jurisdiktion der Landesherrschaft stehen, 12. April 1792