Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz und Friedrich I. von Pfalz-Simmern, Graf zu Sponheim, bekunden, dass sie an dem an Wilhelm von Löwenstein (Leuwenstein) und seine Ehefrau Eva von Wildberg (Wilsperg) um 1.800 Gulden versetzten Schloss und Amt Naumburg (Nüwenburg) gemäß ihrer Verschreibung vom 07.07.1475 das Lösungsrecht für sich und ihre Erben vorbehalten haben. Die Fürsten versichern, dass jeder von ihnen das Lösungsrecht für seinen Anteil wahrnehmen mag, wenn sie die Lösung nicht gemeinsam vornehmen möchten, alles unbeschadet der Rechte des anderen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...