In Anbetracht der treuen Dienste, die ihm Georg von Grumbach bisher geleistet hat und künftig noch leisten soll, erteilt ihm Graf Wilhelm von Henneberg die Erlaubnis, seiner Ehefrau Dorothea 1000 rheinische Gulden als Leibgeding auf dem Zehnt in Oberpleichfeld ("Obirnbleichfeld"), nämlich auf 100 Malter Roggen ("korn"), Weizen und Hafer und auf der Hälfte des Kleinzehnten, sowie auf der Behausung dort anzuweisen. Zehnt und Haus sind Lehen der Grafschaft Henneberg. Sollte Georg von Grumbach ohne leibliche Erben sterben oder wollen seine hinterlassenen Erben dieses Leibgeding nicht ablösen, dann hat der Graf das Recht, es zu einem beliebigen Zeitpunkt von Dorothea von Grumbach um die 1000 Gulden selbst abzulösen. Der geben ist 1425 am dinstage nechst vor dem heiligen Phfinstage. Aussteller: Graf Wilhelm von Henneberg. Empfänger: Dorothea von Grumbach

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Staatsarchiv Würzburg
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