Conrad Propst, Nibelung Vitztum und Thesaurar, Heinrich Dechant, Hermann Scholaster, Heinrich Kantor und das Kapitel des Domstifts zu Worms überlassen mit Konsens des Bischofs Konrad von Worms und ihres Vogtes Graf Simon von Saarbrücken, dem Erzbischof Hillin von Trier das ihm einst von dem Bischof Acecho (von Worms) geschenkte 40 Hufen große Gut Nassau im Gau Logene und die Burg Nassau, die ihnen einst von des Robert und Arnold von Laurenburg Vorfahren gewaltsam vorenthalten worden, bis zur Zeit des Königs Lothar auf Betreiben des Wormser Bischofs Buggo sie ihnen zu Worms durch Sentenz der Fürsten zugesprochen worden, während dann doch Robert und Arnold in ihrer Violenz beharrt haben, während dafür Hillin ihnen seinen Hof zu Partenheim abtritt.
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Conrad Propst, Nibelung Vitztum und Thesaurar, Heinrich Dechant, Hermann Scholaster, Heinrich Kantor und das Kapitel des Domstifts zu Worms überlassen mit Konsens des Bischofs Konrad von Worms und ihres Vogtes Graf Simon von Saarbrücken, dem Erzbischof Hillin von Trier das ihm einst von dem Bischof Acecho (von Worms) geschenkte 40 Hufen große Gut Nassau im Gau Logene und die Burg Nassau, die ihnen einst von des Robert und Arnold von Laurenburg Vorfahren gewaltsam vorenthalten worden, bis zur Zeit des Königs Lothar auf Betreiben des Wormser Bischofs Buggo sie ihnen zu Worms durch Sentenz der Fürsten zugesprochen worden, während dann doch Robert und Arnold in ihrer Violenz beharrt haben, während dafür Hillin ihnen seinen Hof zu Partenheim abtritt.
350, U 2
350 Amt Nassau (dreiherrisch)
Amt Nassau (dreiherrisch) >> Urkunden >> 1 1150-1400
Partenheim, 1159 März 9
Ausfertigung, Pergament, Siegel des Domstifts an gelben seidenen Strängen. Zeugen: Benannte Wormser und Trierer Kleriker und die Laien: Graf Simon von Saarbrücken Vogt des Wormser Domstifts, Graf Folmar von Kastel Vogt des Erzstifts Trier zu Partenheim, Graf Conrad von Kirburg, Graf Hemicho von Baumburg, Graf Gottfried von Sponheim, Graf Gerlach von Veldenz, Cuno von Malberg, Walter von Hausen, Eberhard von Burgenesheim, Eberhard vom Stein, Dietrich von Hagen, Walter von Bruck, Friedrich von Kirburg, Gottfried von Spicesheim, Gottfried von Wollmeringen, Heinrich von Brunshorn sämtlich Freie, ferner die Trierschen Ministerialen: Friedrich von Merzig (Marci), Marschall Wilhelm, Gerhard von Hes, Dietrich von Saarburg, Walther de Palatio, Christian von Wolf, Boemund Treu, Reiner von Wintrich, die beiden Schenken Friedrich, die Brüder Jacob, Ludwig und Reiner de Reno, Ludwig von Ehrenbreitstein, Walter von Koblenz, Ulrich, Retter und Eccard von Pfaffendorf, dann die Königsministerialen: die Brüder Hartwich und Hamercho von Kreuznach, Wolfram vom Stein (de Petra), Otto von Schönberg, Burchard von Stahleck, Reinbodo von Bingen und benannte Wormser Ministerialen, bei denen nur die Vornamen aufgeführt werden. Druck: Mittelrh. UB I, S. 665-667, Nr. 605. Hontheim, hist. Trev. I, 586.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: A. Partenheim 1158, ind. 7, epactis nullis, concurrente 3, regn. domino Friderico imperatore anno regni ejus 7, Cunrado Wangionum ep. presidente. D. Treveri 7 id. martii.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:07 MESZ