Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet den Spruch seines Hofgerichts in der Streitsache um Herrschaftsrechte zwischen Elisabeth von Ehrenberg, Witwe des Hans Greck, einerseits und der Gemeinde Bargen und Klaus Rangis anderseits. Ursprünglich hatte Elisabeths Bruder Peter von Ehrenberg als Anwalt seiner Schwester geklagt, Einwohner der Gemeinde hätten u. a. entgegen ihrer Gelübde gegenüber der Ortsherrin Elisabeth die Obrigkeit derselben geschmälert, den von ihr gesetzten Schultheißen abgesetzt, sich ungehorsam verhalten und ihren Knechten seitens des Bürgermeisters Klaus Rangis verboten, Holz aus dem Wald zu holen. Peter von Ehrenberg klagt auf eine Strafe von acht Malter Hafern von jeglichem Einwohner, Wiedereinsetzung des Schultheißen und Auferlegung der Gerichtskosten. Vor dem Hofgericht wiederholt Peter von Ehrenberg diese und weitere Klagepunkte, die der Bevollmächtigte der Gemeinde, Peter Schneider, erwidert. Hierbei werden u.a. auch Rechtsverhältnisse vor 20 oder 30 Jahren über Waldungen erwähnt, als Konrad von Ehrenberg gestatten haben soll, dass Jörg von Helmstatt Holz nach Rappenheim [=Rappenau?], Martin Zeyßen solches nach "Gumpen" [Ober/Untergimpern] führt und weiteres zum Bau des Hauses des Kaplans nach Heinsheim und nach Wimpfen geführt wird. Vor bis zu 50 Jahren sei den Junkern Konrad und Philipp von Ehrenberg nach Bonfeld in Fron gedient worden. Die Richter sprechen die Gemeinde Bargen für nicht pflichtig, den Forderungen der von Ehrenberg Folge zu leisten. Meister Hans Rottweil (Rotwyl), nachgesetzter Anwalt des Peter von Ehrenberg, kündigt die Appellation an das Königliche Kammergericht an. Räte und Richter des Pfalzgrafen in dieser Angelegenheit sind: Philipp Forstmeister von Gelnhausen, Hofrichter; Johann von Hattstein, Johanniterkomtur zum Heimbach; Friedrich Kämmerer von Dalberg, Ritter; Hans von Hirschhorn, Ritter; Doktor Florenz von Venningen; Doktor Nikolaus von Öwisheim; Doktor Paulus Plentz; Johann von Morschheim, Hofmeister; Hans von Rosenberg zu Uissigheim, Schultheiß zu Hagenau; Heinrich von Fleckenstein; Hans Bonn von Wachenheim; Wiegand von Dienheim der Junge; Meister Engelman von Pleisweiler (Plyßwiler); Ludwig Scheuermann; Meister Hans Weiser und Simon Reibeisen, letztere vier Lizenziaten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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