Appellationis Auseinandersetzung um Weidegerechtigkeit
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(1) 0523
Rep. 29, Nr. 592
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.07. 1. Kläger G
(1609-1753) 28.09.1753-06.09.1755 (1755)
Kläger: (2) Graf von Küssow, kaiserlicher Geheimer Rat (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Erben des Oberstleutnant Anthon Günther von Lohmeyer (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Peter Matthias Haselberg (A), Dr. Joachim Christian Ungnade (P) Bekl.: Dr. Carl Christoph Gröning (P)
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 28.09., 06.11. und 17.12. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 28.09., 07.11. und 20.12.1753 legt der Kl. am 25.01.1754 seinen ausführlichen Schriftsatz vor und stellt die Besitzverhältnisse an Gut (Bekl.) und Dorf Roloffshagen (Behrscher Familienbesitz, verpfändet an Kl.) dar. Seit 1711 gibt es Streit zwischen der Witwe Angern, die dem Bekl. Jahre später das Gut überläßt und dem Vormund des Kl.s um die Weidegerechtigkeit. Die Leute des Kl.s nehmen der Witwe angeblich ihr Heu weg, deren Schwiegersohn erschießt ihre Ziegen. Nach dem Nordischen Krieg hat der Bekl. auf der strittigen Weide Katen und Kohlgärten anlegen lassen, die nach Protest des Kl.s abgerissen wurden. Nach 1734 begann der Bekl., trotz Protesten gelegentlich die Weide des Kl.s zu nutzen. Der Kl. wendet sich 1738 an das Hofgericht, kann seinen rechtmäßigen Besitz aber nicht durch Kauf- oder Erbverträge, sondern nur durch Gebrauch beweisen und wird in zwei Instanzen zur Vorlage weiterer Beweise verurteilt. Dagegen appelliert er, das Tribunal weist das Hofgericht am 24.05. an, die Akten der Vorinstanz einzusenden. Am 21.10. bitten die Parteien um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 26.10. auf den 30.10.1754 ansetzt. Am 20.01. und 14.04.1755 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 18.04.1755 bestätigt das Tribunal das Urteil des Hofgerichts. Am 29.05. und 08.07.1755 bittet der Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen seines Rechtsmittels und erhält diese am 29.05. und 10.07. Da der Schrifftsatz des Kl.s nicht eingeht, sendet das Tribunal die Akten am 05.09.1755 an das Hofgericht zurück.
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1738 2. Pommersches Hofgericht 1738-1753 3. Tribunal 1753
Prozessbeilagen: (7) Urteile des Greifswalder Hofgerichts vom 11.11.1738 und 27.06.1753; vom Greifswalder Notar Paul Wedige von Magdeburg aufgenommene Appellation vom 30.06.1753; Pfandvertrag der Margarethe Elisabeth von Lancken, Witwe des Hauptmann von Angern mit dem Bekl. über Roloffshagen vom 02.08.1724; Auszug aus dem Vergleich zwischen den Brüdern Erasmus und Kaspar Küssow vom 29.09.1609; Supplik Friedrich Mevius an das Pommersche Hofgericht vom 13.08.1708; Articuli Probatoriales für Jacob Sager, ehemaligen Pastor zu Roloffshagen und Thies Buckmann, Untertan zu Hohenbarnekow in Sachen Friedrich Mevius, Oberjägermeister vs. die Frau des Hauptmann von Angern zu Roloffshagen betreffend die Hütung in den Hölzern; Supplik der Witwe des Churdt Küssow an das Hofgericht vom 25.02.1660; Auszug aus der Kirchenmatrikel von Vorland vom 13.10.1691; Urteil des Pommerschen Hofgerichts in Sachen Kapitän Bogislaw Angers vs. den gemeinen Anwalt des Angerschen Konkurses in pcto reluitionis der Güter Roloffshagen, Neumühl und Grenzin vom 01.07.1733; Prozeßvollmachten der Witwe Lohmeyer für Dr. Gröning vom 23.09.1754 und des Kl.s für Dr. Ungnade vom 19.02.1755; Rationes decidendi des Hofgerichts; von Tribunalsbote G. Nowander ausgestellte Übergabequittung für Tribunalsakten vom 12.10.1755
Beklagter: Erben des Oberstleutnant Anthon Günther von Lohmeyer (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Peter Matthias Haselberg (A), Dr. Joachim Christian Ungnade (P) Bekl.: Dr. Carl Christoph Gröning (P)
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 28.09., 06.11. und 17.12. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 28.09., 07.11. und 20.12.1753 legt der Kl. am 25.01.1754 seinen ausführlichen Schriftsatz vor und stellt die Besitzverhältnisse an Gut (Bekl.) und Dorf Roloffshagen (Behrscher Familienbesitz, verpfändet an Kl.) dar. Seit 1711 gibt es Streit zwischen der Witwe Angern, die dem Bekl. Jahre später das Gut überläßt und dem Vormund des Kl.s um die Weidegerechtigkeit. Die Leute des Kl.s nehmen der Witwe angeblich ihr Heu weg, deren Schwiegersohn erschießt ihre Ziegen. Nach dem Nordischen Krieg hat der Bekl. auf der strittigen Weide Katen und Kohlgärten anlegen lassen, die nach Protest des Kl.s abgerissen wurden. Nach 1734 begann der Bekl., trotz Protesten gelegentlich die Weide des Kl.s zu nutzen. Der Kl. wendet sich 1738 an das Hofgericht, kann seinen rechtmäßigen Besitz aber nicht durch Kauf- oder Erbverträge, sondern nur durch Gebrauch beweisen und wird in zwei Instanzen zur Vorlage weiterer Beweise verurteilt. Dagegen appelliert er, das Tribunal weist das Hofgericht am 24.05. an, die Akten der Vorinstanz einzusenden. Am 21.10. bitten die Parteien um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 26.10. auf den 30.10.1754 ansetzt. Am 20.01. und 14.04.1755 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 18.04.1755 bestätigt das Tribunal das Urteil des Hofgerichts. Am 29.05. und 08.07.1755 bittet der Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen seines Rechtsmittels und erhält diese am 29.05. und 10.07. Da der Schrifftsatz des Kl.s nicht eingeht, sendet das Tribunal die Akten am 05.09.1755 an das Hofgericht zurück.
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1738 2. Pommersches Hofgericht 1738-1753 3. Tribunal 1753
Prozessbeilagen: (7) Urteile des Greifswalder Hofgerichts vom 11.11.1738 und 27.06.1753; vom Greifswalder Notar Paul Wedige von Magdeburg aufgenommene Appellation vom 30.06.1753; Pfandvertrag der Margarethe Elisabeth von Lancken, Witwe des Hauptmann von Angern mit dem Bekl. über Roloffshagen vom 02.08.1724; Auszug aus dem Vergleich zwischen den Brüdern Erasmus und Kaspar Küssow vom 29.09.1609; Supplik Friedrich Mevius an das Pommersche Hofgericht vom 13.08.1708; Articuli Probatoriales für Jacob Sager, ehemaligen Pastor zu Roloffshagen und Thies Buckmann, Untertan zu Hohenbarnekow in Sachen Friedrich Mevius, Oberjägermeister vs. die Frau des Hauptmann von Angern zu Roloffshagen betreffend die Hütung in den Hölzern; Supplik der Witwe des Churdt Küssow an das Hofgericht vom 25.02.1660; Auszug aus der Kirchenmatrikel von Vorland vom 13.10.1691; Urteil des Pommerschen Hofgerichts in Sachen Kapitän Bogislaw Angers vs. den gemeinen Anwalt des Angerschen Konkurses in pcto reluitionis der Güter Roloffshagen, Neumühl und Grenzin vom 01.07.1733; Prozeßvollmachten der Witwe Lohmeyer für Dr. Gröning vom 23.09.1754 und des Kl.s für Dr. Ungnade vom 19.02.1755; Rationes decidendi des Hofgerichts; von Tribunalsbote G. Nowander ausgestellte Übergabequittung für Tribunalsakten vom 12.10.1755
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ