Weistum von allen 14 Schöfen der Cent und des Landgerichts zu Wertheim errichtet und mit fünf adeligen Insiegeln bekräftigt, worinnen vor einem gesetzten und besetzten Centgericht daselbst mit gemeinen vollen Urteil zu Rechten gesprochen worden: was Frevels in der Freiung der Stadt zu Wertheim geschieht, es sei mit Diebstahl, mit Mord, mit Brand oder wie der Frevel anders heiße oder Namen gewinne ohne Gefährde, denselben Frevel beide groß und klein hat gräfliche Herrschaft zu Wertheim und dero Erben und Gewalthaber allein und niemand anders zu strafen, zu büßen, davon zu lassen oder zu ergeben und damit zu tun und zu lassen wie sie wollen, ungehindert von allermänniglich und ohne Gefährde.