Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Abt Dietrich, Prior und Konvent zu Maursmünster in seinen Schirm, nachdem diese ihm einen Anteil (ein vierdenteil eins funfftenteils an anderhalben vierdenteil) an Burg und Stadt zu Maursmünster sowie den beiden Festen Groß- und Kleingeroldseck mit Zugehörungen gegeben haben, und verspricht den Burgfrieden zu halten. Weitere Klauseln betreffen die Auslösung eines Anteils. Diese Schirmverschreibung soll der alten Schirmverschreibung, derzufolge das Kloster einen jährlichen Zins über 1 Fuder Wein und 10 Viertel Hafer reichen muss, keinen Abbruch tun.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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