Hans vom Rosenharz verzichtet gegen eine Abfindung von 23 lb "italiger" Heller zugunsten von Ludwig [von Haltenberg], Abt zu Weingarten, und Heinz dem Tolray genannt Vogler auf seine Ansprüche auf den Windelshofbrühl am Emmelhofer Moor. Der Verzicht gilt auch für die Brüder Wilhelm und Rudger sowie die Schwestern des Ausstellers. Geweren sind Ulrich vom Gosholz, Wilhelm vom Rosenharz zu Sigmarshofen, Wilhelm von Moshain zu Edispach (=Edensbach) und Kunz Röslin.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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