Georg Pannawer, gesessen auf dem Hof Pannaw (1) im Amt Puetling (2) in Veychter (3) Pfarrei und im Wallder (4) Gericht, bestätigt, dass Dompropst Rudolf und Domdekan Andre von Salzburg ihm und seinen Erben die Herrengnad und das Baurecht auf dem Hof verliehen haben. Er soll davon die Dienste und die Erung leisten, den jährlichen Stifttag besuchen, das Anwesen in gutem Zustand halten und keine Überzinse daraus verkaufen oder Grundstücke veräußern. Das Baumannsrecht kann er mit Zustimmung des Domkapitels verkaufen. Bei jedem Besitzwechsel ist die Anlait fällig, jeder neue Besitzer ist an die in diesem Brief festgelegten Bedingungen gebunden. Hält Bonauer die Vereinbarungen nicht ein, soll er seine Rechte an dem Hof verlieren. Zeugen: Geo{e}rg Spidlhofer, Peter Tanner, Pangra{e}tz Khru{o}mbpacher, Hanns Zawmer, alle vier im Gericht Wald. Empfänger: Salzburg, Domkapitel. Siegler: S: Gessenberger, Oswald, zu Altenheim, Pfleger u. Kastner Wald