Georg Pannawer, gesessen auf dem Hof Pannaw (1) im Amt Puetling (2) in Veychter (3) Pfarrei und im Wallder (4) Gericht, bestätigt, dass Dompropst Rudolf und Domdekan Andre von Salzburg ihm und seinen Erben die Herrengnad und das Baurecht auf dem Hof verliehen haben. Er soll davon die Dienste und die Erung leisten, den jährlichen Stifttag besuchen, das Anwesen in gutem Zustand halten und keine Überzinse daraus verkaufen oder Grundstücke veräußern. Das Baumannsrecht kann er mit Zustimmung des Domkapitels verkaufen. Bei jedem Besitzwechsel ist die Anlait fällig, jeder neue Besitzer ist an die in diesem Brief festgelegten Bedingungen gebunden. Hält Bonauer die Vereinbarungen nicht ein, soll er seine Rechte an dem Hof verlieren. Zeugen: Geo{e}rg Spidlhofer, Peter Tanner, Pangra{e}tz Khru{o}mbpacher, Hanns Zawmer, alle vier im Gericht Wald. Empfänger: Salzburg, Domkapitel. Siegler: S: Gessenberger, Oswald, zu Altenheim, Pfleger u. Kastner Wald
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Georg Pannawer, gesessen auf dem Hof Pannaw (1) im Amt Puetling (2) in Veychter (3) Pfarrei und im Wallder (4) Gericht, bestätigt, dass Dompropst Rudolf und Domdekan Andre von Salzburg ihm und seinen Erben die Herrengnad und das Baurecht auf dem Hof verliehen haben. Er soll davon die Dienste und die Erung leisten, den jährlichen Stifttag besuchen, das Anwesen in gutem Zustand halten und keine Überzinse daraus verkaufen oder Grundstücke veräußern. Das Baumannsrecht kann er mit Zustimmung des Domkapitels verkaufen. Bei jedem Besitzwechsel ist die Anlait fällig, jeder neue Besitzer ist an die in diesem Brief festgelegten Bedingungen gebunden. Hält Bonauer die Vereinbarungen nicht ein, soll er seine Rechte an dem Hof verlieren. Zeugen: Geo{e}rg Spidlhofer, Peter Tanner, Pangra{e}tz Khru{o}mbpacher, Hanns Zawmer, alle vier im Gericht Wald. Empfänger: Salzburg, Domkapitel. Siegler: S: Gessenberger, Oswald, zu Altenheim, Pfleger u. Kastner Wald
Domkapitel Salzburg Urkunden, BayHStA, Domkapitel Salzburg Urkunden 268
GU Wald 95
Domkapitel Salzburg Urkunden
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1516 Juli 4
Fußnoten:
1) Bonau (Gde. Kirchweidach, Lkr. Altötting)
2) Pietling (Gde. Fridolfing, Lkr. Traunstein)
3) Feichten (Lkr. Altötting))
4) Wald (Gde. Garching a. d. Alz, Lkr. Altötting)
1) Bonau (Gde. Kirchweidach, Lkr. Altötting)
2) Pietling (Gde. Fridolfing, Lkr. Traunstein)
3) Feichten (Lkr. Altötting))
4) Wald (Gde. Garching a. d. Alz, Lkr. Altötting)
Domkapitel Salzburg Urkunden
Perg.
Urkunden
ger
Überlieferung: Or.
Sprache: dt.
Vermerke: RV: Panawers verschreibung 1515; hoff Panaw revers E:12: Revers No. 5 blau: 95
Originaldatierung: Freytag sand Ulreychstag 1516
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1516
Monat: 7
Tag: 4
Sprache: dt.
Vermerke: RV: Panawers verschreibung 1515; hoff Panaw revers E:12: Revers No. 5 blau: 95
Originaldatierung: Freytag sand Ulreychstag 1516
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1516
Monat: 7
Tag: 4
Gessenberger: Oswald, zu Altenheim, Pfleger u. Kastner Wald
Spielhofer: Georg
Tanner: Peter
Krumbacher: Pangratz
Zauner: Hans
Bonauer: Georg, Bonau
Bonau (Gde. Kirchweidach, Lkr. Altötting)
Pietling (Gde. Fridolfing, Lkr. Traunstein): Amt
Feichten a. d. Alz (Lkr. Altötting), Pfarrei
Wald a. d. Alz (Gde. Garching a. d. Alz, Lkr. Altötting), Gericht
Salzburg (krfr.St., Salzburg, A), Domkapitel: Dekane\ Andre
Salzburg (krfr.St., Salzburg, A), Domkapitel: Pröpste\ Rudolf
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:31 MESZ
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