In Gegenwart des öffentlichen Notars Ulrich Knäberlin von München ("Monaco") und der hinzugezogenen Zeugen haben der Bürgermeister Peter Ungelter sowie Nikolaus Ungelter, Johann Ehinger, Konrad von Asch [Stadt Blaubeuren/Alb-Donau-Kreis], Johann Besserer, Ludwig Gessler, Rudolf Kröwel, Bartholomäus Gregg und andere Räte und Schöffen der Stadt Ulm erklärt, dass die Stadt Ulm schon vor längerer Zeit einen Vertrag mit Abt und Konvent des Benediktinerklosters Reichenau ("Augia Maior") [Lkr. Konstanz] geschlossen hat. Danach hat das Kloster Reichenau das Patronats- bzw. Präsentationsrecht für die ständige Vikarie sowie das Schulmeister- und Mesneramt am Ulmer Münster, die dem Kloster inkorporiert ist, an die Stadt Ulm abgetreten sowie einige Zehntrechte und Einkünfte der Kirchenfabrik überlassen. Nun hat sich die Stadt entschlossen, die Bestätigung Papst Martin V. für diesen Vertrag einzuholen. Der Papst hat daraufhin den Abt des Benediktinerklosters Wiblingen [Stadt Ulm] beauftragt, die Angelegenheit zu untersuchen und den Vertrag, sofern dessen Bestimmungen nicht gegen das kanonische Recht verstoßen, zu bestätigen. Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm ernennen daher den Augsburger Domherren und ständigen Vikar am Ulmer Münster Heinrich Neithardt zu ihrem Bevollmächtigten in dieser Angelegenheit bei dem Abt von Wiblingen und erteilen ihm alle notwendigen Vollmachten. Dafür lassen sie von dem Notar das vorliegende Notariatsinstrument ausfertigen.