Rutger von Düngelen zu Dahlhausen, Erbschenk des Stifts Essen, macht bekannt, daß er von Abt Heinrich Duden im Namen der Brüder Johann und Heinrich van Aschebruick zu Nosthausen (Noest-), [+ Ottos Söhne], mit dem Hausmannsgut (Huismans-) zu Hundhamme im Amt Bochum belehnt worden ist. Der Abt hat zugestanden, nach erfolgter Erbteilung denjenigen der Brüder zu belehnen, dem das Erbe zugefallen ist. Außer dem gewöhnlichen Lehnwein sowie den Kanzleigebühren wird bei dieser Übertragung kein Heergewäte erfallen. Rutger hat gehuldigt in Anwesenheit des Rechtslizentiaten Johann Straitman, des Rentmeisters Wilhelm Schlechtendahl und des Sekretärs Alexander Duden. - Es siegelt Alexander Duden, da Rutger kein Siegel bei sich hatte.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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