Lehnbrief König Georgs III. von Großbritannien, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, Kurfürst etc., für Georg Wilhelm Gottfried Freiherrn von Spörcken, weiland Geord Wilhelms Sohn, und seinen Vettern Otto Ludwig und Friedrich, weiland Adolf Ludwigs Söhne, sowie Rudolf Ernst, weiland Ernst Wilhelms Sohn über die Güter in Molzen, Langlingen, Süschendorf u.a. Die Gerichtsbarkeit zu Langlingen soll der Konzession von 1682 (Sept. 28) entsprechen. Ausgestellt von den Geheimen Räten zu Hannover.

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Archiv der Hansestadt Lüneburg
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