Lehnbrief König Georgs III. von Großbritannien, Herzog zu Braunschweig
und Lüneburg, Kurfürst etc., für Georg Wilhelm Gottfried Freiherrn von
Spörcken, weiland Geord Wilhelms Sohn, und seinen Vettern Otto Ludwig und
Friedrich, weiland Adolf Ludwigs Söhne, sowie Rudolf Ernst, weiland Ernst
Wilhelms Sohn über die Güter in Molzen, Langlingen, Süschendorf u.a. Die
Gerichtsbarkeit zu Langlingen soll der Konzession von 1682 (Sept. 28)
entsprechen. Ausgestellt von den Geheimen Räten zu Hannover.