Klage auf Erbteilung gemäß jül., köln. und trierischem Brauch zwischen den Geschwistern Hurt von Schöneck, Kindern des jül. Erbmarschalls Emmerich Hurt von Schöneck und der Anna Blanckart (Blankkertz). Die Beklagten haben ihren Schwestern anläßlich deren Hochzeit (Anna 1577, Engel 1586) eine Aussteuer als Abfindung für deren Verzicht auf die elterlichen Erbgüter versprochen. Anna sollte nach Aussage des Klägers von Galen 6000 Goldgulden, nach Aussage des Beklagten 4500 Goldgulden erhalten. Das angebotene Unterpfand, den Hof Pesch im Erzstift Köln, hat von Galen abgelehnt, weil dieser bereits von der Mutter und einer Schwester seiner Frau namens Eva, Witwe des Bernhard von Metternich, zu Leibzuchtrecht in Besitz genommen worden ist. Von Galen klagt aufAuszahlung der Aussteuer oder auf Einräumung der Pensionen des Guts Ringsheim. Der Prozeß endet 1587 wegen eines Vergleichs zwischen den Geschwistern am 4. Okt. 1586.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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