Berufungssache der Gebrüder Peter und Henrich Kerstiens, Beklagte ./. Goddert Hinkamp und Johan Wibbeken, Kläger. Die Beklagten werden in Anspruch genommen aus einer Bürgschaft, die sie für ihren Bruder Hermann übernommen haben, über dessen Vermögen das Diskussionsverfahren eröffnet ist.