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Kaiser Otto II. entscheidet auf Beschwerde des Abtes Werinhar von
Fulda einen Streit zwischen diesem und dem Abt Gozbert von Hersfeld
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Data III Kalendas Ianuarii anno Dominice incarnationis DCCCCLXXVIIII indictione VI anno vero regni secundi Ottonis XVIII imperii autem XII; actum Palide
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kaiser Otto II. entscheidet auf Beschwerde des Abtes Werinhar von Fulda einen Streit zwischen diesem und dem Abt Gozbert von Hersfeld betreffend die Schifffahrt auf der Hörsel im Lupinzgau, in dem unter Mitwirkung einer Kommission von Bischöfen, Dietrich von Metz und Hildibold von Worms, sowie von Grafen, Sigebert, Sigefrid, Bruno, und anderer, der Anspruch Fuldas auf Durchbrechung der Hersfelder Flusssperre anerkannt und entschieden wurde, dass Raum für die ungehinderte gleichzeitige Durchfahrt zweier Schiffe von je drei Fuß Bodenweite zu lassen sei, was schon Otto I. in seiner Entscheidung zwischen den Äbten Hadamar von Fulda und Hagano von Hersfeld seinerzeit angeordnet hatte. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Handlungsort: Pöhlde. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Rekognoszent: Bischof und Kanzler Hildibold in Vertretung des Erzkaplans Willigis
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Codex Eberhardi, Bd. 2, f. 39
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: MGH DD O II, Nr. 209; Regest: RI II, 2, Nr. 801; UB Hersfeld, Nr. 63
Online-Regest der Regesta Imperii (http://www.regesta-imperii.de/id/0979-12-30_1_0_2_2_0_388_801)
Eine Urkunde Otto I. über den Streit zwischen Fulda und Hersfeld ist nicht erhalten.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.