Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass Michel Metzer, Bürger zu Weißenburg, in Gegenwart seines Tochtermanns Wilhelm Holderbaum und seines Sohnes Hans, an die Kinder seiner Tochter Margarethe (+), die mit dem kurfürstlichen Schreiber Johann von Ramung genannt Werner nach Weißenburger Stadtrecht verheiratet war, Güter übertragen hat. Zur Vorbeugung einer Entfremdung des mütterlichen Erbteils und aus Zuneigung zu seiner Tochter hat Metzer den Kindern seinen eigenen Hof zu Oberhausen bei Barbelroth (Barbelrode) mit Häusern, Scheuern, Äckern, Wiesen, Gärten, Rechten und Zubehör unter dem Vorbehalt des lebenslangen Wohnrechts und der Nutzung der Fruchterträge (blumen) geschenkt, wofür er den Pfalzgrafen als Reichslandvogt im Elsass um Zustimmung und Bekräftigung mit besiegelter Urkunde gebeten hat. Kurfürst Friedrich bestätigt, dass die Übertragung vor ihm und seinen Räten und im Beisein der Verwandten rechtmäßig geschehen ist, gibt seine Bewilligung und kündigt sein Siegel an.
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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass Michel Metzer, Bürger zu Weißenburg, in Gegenwart seines Tochtermanns Wilhelm Holderbaum und seines Sohnes Hans, an die Kinder seiner Tochter Margarethe (+), die mit dem kurfürstlichen Schreiber Johann von Ramung genannt Werner nach Weißenburger Stadtrecht verheiratet war, Güter übertragen hat. Zur Vorbeugung einer Entfremdung des mütterlichen Erbteils und aus Zuneigung zu seiner Tochter hat Metzer den Kindern seinen eigenen Hof zu Oberhausen bei Barbelroth (Barbelrode) mit Häusern, Scheuern, Äckern, Wiesen, Gärten, Rechten und Zubehör unter dem Vorbehalt des lebenslangen Wohnrechts und der Nutzung der Fruchterträge (blumen) geschenkt, wofür er den Pfalzgrafen als Reichslandvogt im Elsass um Zustimmung und Bekräftigung mit besiegelter Urkunde gebeten hat. Kurfürst Friedrich bestätigt, dass die Übertragung vor ihm und seinen Räten und im Beisein der Verwandten rechtmäßig geschehen ist, gibt seine Bewilligung und kündigt sein Siegel an.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 813, 55
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Friedrich I. >> Liber ad vitam I (Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz) >> Urkunden
1463 April 25 (uff montag nach sant Jorgentag)
fol. 44v-45v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
Kopfregest: "Erkentniße einer uffgabe von Johannes von Ramung sweher von Wyssenburg gescheen". Urkunde ist durchgestrichen.
Holderbaum, Wilhelm; Bürger zu Weißenburg (?), erw. 1463
Metzer, Hans; zu Weißenburg, erw. 1463
Metzer, Margarethe; m. Johann vom Ramung genannt Werner, 1463 tot
Metzer, Michael; Bürger zu Weißenburg, erw. 1463, 1477
Ramung, Johann vom, gen. Werner; kurpfälzischer Sekretär, erw. 1459, 1464, 1477 tot
Barbelroth SÜW
Oberhausen SÜW
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:10 MESZ
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