Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass Michel Metzer, Bürger zu Weißenburg, in Gegenwart seines Tochtermanns Wilhelm Holderbaum und seines Sohnes Hans, an die Kinder seiner Tochter Margarethe (+), die mit dem kurfürstlichen Schreiber Johann von Ramung genannt Werner nach Weißenburger Stadtrecht verheiratet war, Güter übertragen hat. Zur Vorbeugung einer Entfremdung des mütterlichen Erbteils und aus Zuneigung zu seiner Tochter hat Metzer den Kindern seinen eigenen Hof zu Oberhausen bei Barbelroth (Barbelrode) mit Häusern, Scheuern, Äckern, Wiesen, Gärten, Rechten und Zubehör unter dem Vorbehalt des lebenslangen Wohnrechts und der Nutzung der Fruchterträge (blumen) geschenkt, wofür er den Pfalzgrafen als Reichslandvogt im Elsass um Zustimmung und Bekräftigung mit besiegelter Urkunde gebeten hat. Kurfürst Friedrich bestätigt, dass die Übertragung vor ihm und seinen Räten und im Beisein der Verwandten rechtmäßig geschehen ist, gibt seine Bewilligung und kündigt sein Siegel an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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