Differenzen zwischen dem Amt Kupferzell und dem Amt Döttingen teils wegen der von etlichen jenseitigen Untertanen zu Rüblingen, Künbach und Eschental verweigerten und hierauf von dem Amt Kupferzell selbst inhibierten Entrichtung des von ihren diesseitigen Lehenstücken, schuldigen und rückständigen Bestehe-Handlohns, teils aber wegen der von gedachtemAmt Kupferzell bei Thaidigung des Maurerischen dem hiesig gräflichen Haus ad 3/11 zustehenden Hauptrechts und Bestehe-Handlohns zu Eschental attendierten Neuerungen und Eingriffe.