Der Abt Hermann, der Prior Albert und der Konvent von Corvey verpflichten sich, ohne Zustimmung der Grafen Johann von Sponheim den Hof des Klosters zu Litzig weder zu verpfänden noch zu verkaufen; bei Zuwiderhandeln soll derselbe Eigentum des Grafen werden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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