Othmar, Abt des unmittelbar dem heiligen Stuhl unterstellten Benediktinerklosters St. Gallen, beschenkt den Grafen Ulrich von Montfort mit der Burg Mollenberg und allen dazu gehörenden Gütern sowie mit Zwang und Bann im Gerichtsbezirk Mollenberg. Zwang und Bann werden gegenwärtig unter Missachtung der lehnsherrlichen Ansprüche St. Gallens vom Rat der Stadt Lindau ausgeübt. Der Graf besaß bislang die Vogtei, den Weingarten, den Weiher hinter der Burg Mollenberg, den halben Schlachthof, die Lerchenmühle, den Weiher im Dorf Mollenberg, den Knur-, Pauli- und Nachtangels Hof als Lehen von St. Gallen. Die Schenkung erfolgt auf Ansuchen des Grafen und in Ansehung seiner und seiner Vorfahren Verdienste um das Kloster. Der Graf verpflichtet sich, alle Rechte und Ansprüche, welche das Kloster auf Zinszahlungen, Renten und Zehntzahlungen in seinen Besitzungen und Amtsbezirken hat, nach Kräften zu bewahren und durchzusetzen. Insbesondere wird das Recht des Klosters bekräftigt, die Pfarrpfründe von Wasserburg mit allen dazu gehörenden Rechten zu besetzen. Der Amman des Grafen zu Wasserburg soll sich hierzu besonders eidlich verpflichten.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view