Die Äbte Johann von Maria Laach und Gerhard von Tholey [St. Mauritius] machen als vom Generalkapitel der Bursfelder Union bestimmte Visitatoren bekannt, daß eine Vereinbarung zwischen dem Abt Anton, der die Zustimmung seines Konvents hatte, und dem Herzog Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg über die Stadt Helmstedt und bestimmte Klostergüter abgeschlossen wurde [vgl. oben Nr. 974]. Sie billigen sie, da sie dem Nutzen und der Ruhe des Klosters dient, worüber sie eine Erklärung erhalten haben. Sie genehmigen weiter die Reformation und Regelbeobachtung im Kloster Helmstedt entsprechend der Regel des heiligen Benedikt und die dem Kloster seitens der Herzöge von Braunschweig verliehenen Vorrechte. - Es siegelt der Abt von Laach. - Datum ... ipso die Viti et Modesti martirum.