Mandat Kaiser Leopolds I., daß alle Offiziere und Soldaten, die Reichsangehörige sind und sich in die Dienste des Königs von Frankreich und des Herzogs von Anjou begeben haben, nach Erklärung des Reichskriegs diesen Dienst quittieren und sich dem Reich und seinen Alliierten zur Verfügung stellen sollen (gedr.).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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