Erasmus von Streitberg (Streitperg) zum Greifenstein bewilligt für sich, seine Verwandten und Nachkommen Martin (Mertem) Löffelholz, derzeit Pfleger zu Lichtenau, dass er seiner Ehefrau Anna Löffelholz für das Heiratsgut, das Gegengeld und die Morgengabe von 700 fl rh mit Zustimmung seines Bruders Seboldt Löffelholz einige Lehenstücke mit einer Verweisung und als Vermächtnis gegeben hat, die von ihm und von Georg (Görgen) von Streitberg als Mannlehen rühren. Genannt werden: der ganze Zehnt zu Teuschnitz (Teuchnitz) im Dorf und zu Feld, ein Viertel an dem dortigen kleinen Zehnten, eine Selde zu Teuschnitz, auf der Paul Weber sitzt und auf der vormals der Schmidt war, der Zehnt zu Weiher (Weyer) bei Hollfeld sowie eine Wiese und ein dabei gelegener Wald bei Wohnsdorf (Wonerstorffe) mit ihren ieweiligen Nutzungen und Zugehörungen. Wenn Anna Löffelholz ihren Ehemann überleben sollte, was in Gottes Willen steht, dann soll sie die genannten Lehenstücke mit ihren Zu- und Eingehörungen so lange innehaben und nutznießen und ihre anderen Güter gebrauchen können, bis die Erben oder Brüder von Martin Löffelholz oder ein neuer Rechtsträger im Falle keiner männlichen Erben diese Lehenstücke mit 700 rh auslösen werden. Diese Auslösung soll sie in jedem Jahr zum 2. Februar (zu Unnser Lieben Frawen tag Lichtmes) gestatten und dann nach geschehener Auslösung mit dem Lehen nichts mehr zu tun haben. Wenn aber einige der genannten Güter und Stücke mehr als das Dritteil leisten könnten, wie es in der Verweisung über die 700 fl rh enthalten ist, soll das Dritteil dennoch unbeschwert bleiben und nicht in ein Zweiteil umgewandelt werden. Außerhalb dieser Bewilligung bleiben alle anderen Lehenschaften und Gerechtigkeiten des Ausstellers, seiner Verwandten und Nachkommen unbeeinträchtigt.