Kurfürst Friedrich August II. bekennt, dass er Adam Gottlob von Schönfeld und seine rechtmäßigen Erben mit dem Hof, dem Vorwerk und dem Dorf Troschenreuth (sw. Oelsnitz) sowie weiteren näher bestimmten Dörfern und Flecken einschließlich aller näher bezeichneten Rechte als Erblehen belehnt. - Siegel und Unterschrift angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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