Dekan und Kapitel des Stifts St. Andreas zu Köln versichern gegenüber Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, dass sie, falls der zum Kaplan ihrer Kirche [St. Peter] zu Bacharach präsentierte Johannes Heßler seine eidlich versicherte Residenzpflicht nicht einhält oder die jährlichen "presencias thomales" nicht zahlt, zu deren Zahlung das Stift gegenüber seinem Bruder Georg Heßler verpflichtet ist, einen anderen aus den Reihen ihrer Kanoniker auf das Vikariat setzen werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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