Kaiser Rudolf II. kassiert ein von ihm am 21. Juli 1587 wider die Stadt Heilbronn (Hailpron) erlassenes, wörtlich inseriertes, Strafmandat in Jurisdiktionsstreitigkeiten zwischen dem Deutschorden und der genannten Stadt infolge eines offenen Weinschanks, den der Deutschorden in seinem deutschen Hause zu Heilbronn gehalten hat, und Gefangensetzung eines Knechts des Deutschordens durch die Heilbronner.