Kläger: Caspar Bernhardi, Kurator der Angelika (Engel) Grave, geb. Mohr (Morsen), Witwe des Hamburger Domherrn Heinrich von Ant(h)en, dann Frau und Witwe des Dr. Jodocus Grave, Kanoniker in Hamburg, sowie ihre Kinder aus erster und zweiter Ehe (Beklagter).- Beklagter: Lt. Nikolaus Jarre, Bürgermeister der Stadt Hamburg, namens seiner Frau Margaretha, geb. Mohr, sowie Dr. Hinrich Grave, Dr. theol. Gerhard Grave, Dr. Johannes Justus Stuck, Kanoniker in Hamurg, und Bernhardt Bokern, schwedischer advocatus fisci in Bremen-Verden, als Vormünder der Kinder aus der Ehe des Nikolaus Jarre mit Margaretha Mohr und aus seiner Ehe mit Anna, Tochter des Oberalten Jürgen Schrötteringk in Hamburg (Kläger) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis; Abbrechung über die Administration des Nachlasses des Hans Mohr durch dessen Bruder Jakob Mohr (der Ältere) und durch Jakob Mohr (der Jüngere), Bruder der Angelika Mohr, in einem Streit um ein Legat des Hans Mohr für Margaretha Mohr in Höhe von 20 000 Reichstalern
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Kläger: Caspar Bernhardi, Kurator der Angelika (Engel) Grave, geb. Mohr (Morsen), Witwe des Hamburger Domherrn Heinrich von Ant(h)en, dann Frau und Witwe des Dr. Jodocus Grave, Kanoniker in Hamburg, sowie ihre Kinder aus erster und zweiter Ehe (Beklagter).- Beklagter: Lt. Nikolaus Jarre, Bürgermeister der Stadt Hamburg, namens seiner Frau Margaretha, geb. Mohr, sowie Dr. Hinrich Grave, Dr. theol. Gerhard Grave, Dr. Johannes Justus Stuck, Kanoniker in Hamurg, und Bernhardt Bokern, schwedischer advocatus fisci in Bremen-Verden, als Vormünder der Kinder aus der Ehe des Nikolaus Jarre mit Margaretha Mohr und aus seiner Ehe mit Anna, Tochter des Oberalten Jürgen Schrötteringk in Hamburg (Kläger) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis; Abbrechung über die Administration des Nachlasses des Hans Mohr durch dessen Bruder Jakob Mohr (der Ältere) und durch Jakob Mohr (der Jüngere), Bruder der Angelika Mohr, in einem Streit um ein Legat des Hans Mohr für Margaretha Mohr in Höhe von 20 000 Reichstalern
211-2_G 10
G 608
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> G
1637,1659-1662
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Dr. Jakob Friedrich Kühorn. Beklagter: Lt. Franz Eberhard Albrecht. Nebenbeklagter: Dr. Georg Goll.- Instanzen: 1. (Obergericht 1659). 2. Reichskammergericht 1659-1662.- Darin: Schuldverschreibung von 1637 des Jakob Mohr (der Ältere) für seinen Schwiegersohn Dr. Heinrich von Anten über 5000 Reichstaler als Brautschatz für seine Tochter Angelika.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11119 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:58 MEZ