Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen Burkhard von Angelach (Burkarten von Anglach) als Vormund der Kinder des verstorbenen Heinrich Beyer [von Boppard], einerseits und Siegfried (Syfrid) Blick von Lichtenberg andererseits Irrungen gehalten haben. Diese rühren von einem Vertrag her, den Konrad von Frankenstein und Meinhard von Koppenstein, Baumeister zu Wartenberg, aufgerichtet hatten, und betreffen den Mühlacker und den benachbarten Wald (gewelde) [bei Wartenberg?]. Die von beiden besiegelte und papierne Ausfertigung datiert auf den 25.03.1495 (uff mitwoch nach dem sonntag oculi). Die Vormunde haben gefordert, dass Acker und Wald bis an den Berg "Kemer Halde" genannt an die Kinder abgetreten werden, Siegfried hat dies verweigert. Hermann Boos von Waldeck, Hofmeister, Jakob Kuhorn, Doktor und Kanzler, Zeisolf von Adelsheim, Vogt zu Ortenberg, und andere pfalzgräfliche Räte entscheiden, nachdem die Parteien ihnen die Sache anheimgestellt haben, dass Siegfried Blick den Kindern des Heinrich Beyer auch die "Kemer Halde" zusätzlich zu dem genannten Acker und Wald wie Eigengut abtreten soll. Dafür sollen die Vormunde dem Siegfried 16 Gulden reichen. Damit sollen die Irrungen gänzlich geschlichtet sein. Der erwähnte Rachtungsbrief der Baumeister soll weiter in Kraft bleiben und ausgeführt werden, hingegen der andere Brief von Godelmann Blick über einen Acker auf dem "Molberg" und das "Kemer gut" kraftlos sein. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung dieses Entscheids.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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