Kurfürst Philipp von der Pfalz zählt Bischof Reinhard zu Worms angesichts seines Ratsdiensts von einer Erklärung (in der sage) gegenüber der Stadt Worms ledig. Rubrik: ¿Erlassung aidts B. zu Worms ad deponendum testimonium.¿

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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