Ludwig und Johann Casimir Grafen von Nassau-Saarbrücken vereinbaren eine Mutscharung (Teilung auf Zeitdauer), wonach Ludwig das Amt Kirchheim nebst Rodenkirchen und Homburg, Johann Casimir aber Weilburg mit Merenberg und Löhnberg innehaben sollen. Desgleichen eine Abrechnung über die Hinterlassenschaft des Grafen Wilhelm an Renten und Gefällen, worüber Nachweisungen beiliegen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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