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Klage des Rudolf von der Tinnen zum Kaldenhof ./. den Ratsherrn Herman Schencking zur Wyck. Der Beklagte hat der Mutter des Klägers, Witwe Jakob von der Tinnen, geb. Anna von Bursen, am Abend Martini 1565 sein Haus am alten Steinweg mit einem Hinterhaus in der Mauritzstraße verkauft und zwar frei von Stadtdiensten. Aus dem Hinterhaus müssen aber Stadtdienste geliefert werden. Kläger verlangt, dass Beklagter ihn davon befreit oder 200 Goldgulden Schadensersatz leistet.

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Stadtarchiv Münster
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