Rep. 8 Stadt Luckau - Urkunden: Papst Bonifaz IX. gestattet der Stadt Luckau, dass, wenn Leute, die exkommuniziert sind, und denen der Eintritt in die Stadt untersagt ist, die Stadt betreten und dort "comedendo vel bibendo ac etiam pernoctando" verweilt haben, nach ihrer gewaltsamen oder freiwilligen Entfernung die Geistlichkeit i

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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