Enderis Frank von Heumaden, wegen wohlverschuldeter Sachen zu Stuttgart gef., jedoch auf seine und seiner Freunde Bitte mit der Auflage freigel., sich künftig wohl zu verhalten, außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Wehr mehr zu tragen, in keine offenen oder heimlichen Gesellschaften zu gehen, dazu seine Atzung und andere im Gefängnis entstandene Unkosten selbst zu bezahlen, verspricht eidlich, dies zu halten, und schwört U.